ZERTIFIKATE
Zertifikate / Schmuckgutachten
Wenn Sie Ihre Wertgegenstände nicht selbst gekauft, sondern sie geschenkt oder geerbt bekommen haben, können Sie oftmals den Wert selbst gar nicht beziffern. Deshalb sollte man alle Gegenstände ab einem bestimmten Wert von einem Fachmann begutachten und bewerten lassen. Durch ein Schmuckgutachten bzw. Zertifikat haben Sie einen schriftlichen Nachweis des Zeitwertes und können das gegenüber der Versicherung im Schadensfall (Einbruch, Wasserschaden,
Brand etc.) dokumentieren. Gleiches gilt im Erb- bzw. Nachlassfall. Denn auch das Finanzamt benötigt zur Berechnung einer eventuellen Erbschaftssteuer Nachweise über den Wert des Nachlasses. Auf Wunsch fertigen wir ein entsprechendes Gutachten bzw. Zertifikat (Bewertung mit Foto des Schmuckstückes, Angaben der Edelsteine oder Perlen, sowie der Edelmetalllegierung) für Sie an.